Wir danken Ihnen, dass Sie sich für die Zusammenarbeit mit KOMPASS interessieren. Bitten lesen Sie die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig durch.

I. ALLGEMEINES

Zustandekommen eines Vertrages

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen müssen durch den Vermieter bestätigt werden. Sämtliche Angebote, die durch den Vermieter gemacht werden, sind unverbindlich. Der Vermieter behält sich das Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen.

Mietpreise

Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grund der aktuellsten Preisliste inkl. MwSt. festgelegt.  Preisänderungen durch Irrtümer und Mehrarbeiten sind vorbehalten.

Zahlungsweise

Die Zahlung erfolgt sofort vor der Übergabe der Mietsachen. Bei Vermietungen auf Rechnung ist diese sofort ohne Skontoabzug zu zahlen. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums von mehr als 5 Kalendertagen berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 13,00 % über dem Basiszins.

Mietzeitraum

Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums bedarf es der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter dem Vermieter spätestens 1 Kalendertag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren.

Haftung

Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet uns gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen uns geltend machen können. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen.

Versicherung

Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt  übernommen hat. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses zu versichern.

Verfügbarkeit

Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw.  sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: schlechtes Wetter, Brand, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördlichen Maßnahmen und Terrorismus. Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten ist, ist die Auflösung des Mietvertrags durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjekts erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat. Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden.

Informationspflicht des Mieters

Der Mieter muss dem Vermieter unverzüglich informieren, wenn:

  • das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist,
  • das Mietobjekt beschädigt ist,
  • das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.

Stornierung

Tritt der Kunde, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern: bis 5 Tage vor Mietbeginn 25 %, danach 100 % des Mietpreises.

 

Urheberrecht

Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen.

Datenschutz

Der Vermieter speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten des Mieters. Genauere Informationen finden sie unter Datenschutz.

INVENTAR

Reinigung

Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Sollte die Reinigung durch den Vermieter erfolgen, werden diese Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei dem Bodenbelag gelten zer- oder verschnittene und stark verschmutzte (Kaugummi, Brandlöcher z.B. durch Zigaretten) Fliesen/Platten als nicht mehr brauchbar.

Die Verpflichtungen des Mieters

Bei Sturm und/oder Unwetter steht der Mieter dafür ein, dass alle Ein- und Ausgänge des Zeltes geschlossen werden. Droht oder entsteht ein Schaden am Mietobjekt, so muss der Mieter alles tun, um den Schaden zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter darüber auf dem Laufenden zu halten. Der Vermieter haftet weder dem Mieter noch einem Dritten gegenüber für Nässeschäden, d. h. für Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee und Kondenswasser, die an den vom Mieter oder einem Dritten in den Zelten gelagerten Gegenständen entstehen. Der Vermieter kommt ebenfalls nicht für Inhaltsschäden auf.

Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich entsprechend der vereinbarten Bestimmung benutzen. Der Mieter wird im oder am Mietobjekt keine Veränderungen anbringen.

Das Bekleben, Bemalen oder anderweitige Bearbeiten des Mietobjekts ist nicht gestattet. Reinigungsarbeiten werden im Stundensatz berechnet. Sollte es unwirtschaftlich sein, eine Reinigung bzw. Reparatur durchzuführen, wird das Objekt zum Neubeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Für jede Beschädigung, sowie für jeden Verlust und/oder Diebstahl, an allen gemieteten Gegenständen,  haftet der Mieter und hat vollen Schadenersatz zu leisten.

GÜLTIGKEIT

Diese Mietbedingungen sind ab 01.05.2021 gültig